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Fischereischäden durch Kormorane

in Schleswig - Holstein



Alle Sportfischer werden gebeten, bei eventuellen Wiederfängen die Marken unter Angabe des Fangdatums und des Fangortes beim jeweiligen Pächter abzuliefern oder dem Fischereiamt des Landes Schleswig-Holstein Wischhofstraße 1-3 in 2300 Kiel zuzusenden


  • Die Fischereiausübenden in Schleswig - Hostein sehen sich vor allem an den großen natürlichen Gewässern und Binnenseen, in der schwierigen Lage, die dort von Kormoranen verursachten Schäden durch gesichertes Beweismaterial festzustellen.
  • In Zusammenarbeit mit dem Fischereiamt des Landes Schleswig Holstein hat sich nun ein Weg gefunden, wie die Schäden an den Gewässern berechnet werden können.
  • Neben der Berechnung des Wegfraßes sollen hauptsächlich Untersuchungen zur Fischbestandsgröße, der Fischereilichen und der kormoranbedingten Sterblichkeit erfolgen.

  • Zu diesem Zweck werden im Plöner See, im Wittensee und Kellersee Aale, Barsche und Plötzen mit verschiedenfarbigen Marken markiert.

www.raubfische.de