Fischereischäden durch Kormorane
in Schleswig - Holstein
Alle Sportfischer werden gebeten, bei eventuellen
Wiederfängen die Marken unter Angabe des Fangdatums und des Fangortes
beim jeweiligen Pächter abzuliefern oder dem Fischereiamt des Landes
Schleswig-Holstein Wischhofstraße 1-3 in 2300 Kiel zuzusenden
- Die Fischereiausübenden in Schleswig -
Hostein sehen sich vor allem an den großen natürlichen Gewässern und
Binnenseen, in der schwierigen Lage, die dort von Kormoranen
verursachten Schäden durch gesichertes Beweismaterial festzustellen.
- In Zusammenarbeit mit dem Fischereiamt
des Landes Schleswig Holstein hat sich nun ein Weg gefunden, wie die
Schäden an den Gewässern berechnet werden können.
- Neben der Berechnung des Wegfraßes
sollen hauptsächlich Untersuchungen zur Fischbestandsgröße, der
Fischereilichen und der kormoranbedingten Sterblichkeit erfolgen.
- Zu
diesem Zweck werden im Plöner See, im Wittensee und Kellersee Aale,
Barsche und Plötzen mit verschiedenfarbigen Marken markiert.
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